Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen 2026?

Wärmepumpe 2026: Der Staat zahlt bis zu 70 % – wer jetzt handelt, spart bis zu 21.000 Euro. Welche Boni sich kombinieren lassen, was KfW und BAFA übernehmen und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, erklärt dieser Leitfaden.

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Staat fördert den Einbau einer Wärmepumpe 2026 mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit als direkter, nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss.

70 %
maximaler Zuschuss auf förderfähige Kosten
21.000 €
maximale Fördersumme pro Wohneinheit
30.000 €
förderfähige Kosten (Obergrenze EFH)
120.000 €
zusätzlicher KfW-Ergänzungskredit möglich

Gute Nachricht für 2026: Union und SPD haben im Februar 2026 erklärt, die staatliche KfW-Förderung für Heizungen „auskömmlich" fortsetzen zu wollen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt mindestens bis 2029 stabil.

Wer jetzt handelt, profitiert außerdem vom Klimageschwindigkeitsbonus, der bis Ende 2028 in voller Höhe gilt und danach schrittweise abgesenkt wird. Es lohnt sich also, die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.


Zuständigkeiten

KfW vs. BAFA – wer fördert was?

Seit der Neustrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2024 sind die Zuständigkeiten klar aufgeteilt:

Institution Was wird gefördert? Programm
KfW Heizungstausch im Bestand – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme BEG EM – Zuschuss 458
BAFA Einzelmaßnahmen: Dämmung, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Netzanschluss BEG EM – Einzelmaßnahmen
BAFA Pflege der Liste förderfähiger Wärmepumpen-Modelle (ca. 400 Modelle) Technische Anforderungsliste

Für den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe im Bestand ist ausschließlich die KfW über das Programm 458 zuständig. Das BAFA ist nicht mehr für die Wärmepumpenförderung selbst verantwortlich – pflegt jedoch weiterhin die technische Positivliste, auf der Ihr Gerät gelistet sein muss.

Wichtig: Wer davon ausgeht, den Förderantrag für eine Wärmepumpe beim BAFA zu stellen, wird scheitern. Seit Januar 2024 läuft alles über die KfW. Alle Anträge werden im Online-Portal „Meine KfW" gestellt.


KfW-Programm 458

Fördersätze und Boni 2026 im Detail

Die Förderung im KfW-Programm 458 setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei kombinierbaren Boni zusammen. Die Gesamtförderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt – egal wie viele Boni Sie kombinieren.

30 %
Grundförderung
Steht allen Antragstellenden zu, die eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Gilt für Bestandsgebäude, unabhängig von Einkommen oder Gebäudealter.
+20 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Gilt in voller Höhe bis 31.12.2028 – danach sinkt er alle 2 Jahre um 3 %.
+30 %
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 €. Nachweis über Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung.
+5 %
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen (Sole-Wasser, Wasser-Wasser) – oder ein natürliches Kältemittel wie R290 (Propan) einsetzen.

Rechenbeispiel – maximale Förderung

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % + Effizienzbonus 5 % = rechnerisch 85 % → gedeckelt auf 70 %.

Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss – nicht rückzahlbar.

Was ist förderfähig?

  • Anschaffungskosten der Wärmepumpe inkl. Zubehör und Speicher
  • Installationskosten durch ein zertifiziertes Fachunternehmen
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Erdbohrung, Fundamentarbeiten)
  • Planungskosten und Energieberatung
  • Kosten für den Wärmepumpencheck (Neubau)
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Heizung

Nicht förderfähig sind selbst gebaute oder gebrauchte Anlagen sowie Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, bevor ein Förderantrag gestellt wurde.


Technische Mindestanforderungen

Voraussetzungen und technische Anforderungen 2026

Nicht jede Wärmepumpe wird automatisch gefördert – ein häufiges Missverständnis. Die Anlage muss konkrete technische Mindeststandards erfüllen, die in der BEG-EM-Richtlinie festgelegt sind.

Effizienzanforderungen (Jahresarbeitszahl)

Wärmepumpentyp Mindest-JAZ Anmerkung
Luft-Wasser-Wärmepumpe ≥ 2,7 (mind. 3,5 empfohlen) Häufigster Typ, einfachere Installation
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) ≥ 4,5 Effizienzbonus möglich
Wasser-Wasser-Wärmepumpe ≥ 4,5 Effizienzbonus möglich
Luft-Wärmepumpe (Abluft) ≥ 2,7 Eher für gut gedämmte Gebäude

Neue Anforderung ab 1. Januar 2026: Schallschutz

⚠ Neue Pflicht ab 1.1.2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen zwingend 10 Dezibel unter den europäischen Ökodesign-Grenzwerten liegen. Ein falsches Modell kostet bis zu 21.000 € Förderung. Lassen Sie die Anlage vorab von einem unabhängigen Experten prüfen.

Allgemeine Voraussetzungen im Überblick

  • Das Gebäude befindet sich in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre alt)
  • Die Anlage ist auf der BAFA-Positivliste gelistet – oder ein Herstellernachweis liegt vor
  • Die Wärmepumpe verfügt über eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige oder externe Zähler
  • Die Anlage wird von einem zertifizierten Fachbetrieb eingebaut und abgenommen
  • Antragsteller sind Eigentümer des Gebäudes (Privatpersonen, WEG, Vermieter)
  • Der Förderantrag wird vor Vertragsabschluss mit dem Fachunternehmen gestellt

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung 2026

Die Reihenfolge ist entscheidend: Wer den Auftrag erteilt, bevor der Förderantrag genehmigt ist, verliert den gesamten Anspruch. Planen Sie ca. 15–30 Minuten für die eigentliche Antragstellung ein.

1

Förderfähigkeit prüfen

Prüfen Sie vorab auf kfw.de, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist (KfW-Vorab-Check). Klären Sie, ob Ihr geplantes Wärmepumpenmodell auf der BAFA-Positivliste steht.

2

Fachbetrieb beauftragen und BzA einholen

Ohne einen zugelassenen Fachbetrieb ist kein Antrag möglich. Der Betrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer 15-stelligen BzA-ID – diese brauchen Sie für die Antragstellung. Holen Sie mehrere Angebote ein.

3

Vertrag mit auflösender Bedingung abschließen

Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die KfW-Förderzusage erteilt wird. Das schützt Sie vor dem Verlust des Zuschusses, falls der Antrag abgelehnt wird.

4

Antrag online stellen im Portal „Meine KfW"

Registrierung mit BundID, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" auswählen, BzA und Vertrag hochladen. Bei Einkommensbonus zusätzlich Einkommensteuerbescheide einreichen.

5

Förderzusage abwarten, dann Einbau beauftragen

Nach Genehmigung erhalten Sie die Zusage per E-Mail. Erst jetzt kann die Installation beginnen. Die Zusage gilt 36 Monate.

6

Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten

Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie mit allen Rechnungen im KfW-Portal ein. Die Auszahlung erfolgt zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Tipp für WEG und Mehrfamilienhäuser: Die Hausverwaltung stellt den Basisantrag für das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer können Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus über einen Zusatzantrag für ihre selbstgenutzte Einheit beantragen.


Finanzierung

KfW-Ergänzungskredit (Programm 358)

Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW – das Programm 358. Dieser kann die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses günstig finanzieren.

Merkmal Details Programm 358
Max. Kreditsumme120.000 € pro Wohneinheit
ZinsvorteilAb 0,01 % effektiv für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen
VoraussetzungZuschusszusage im KfW-Programm 458 muss vorliegen
AntragstellungÜber die Hausbank oder Sparkasse
KombinationZuschuss + Kredit für dieselbe Maßnahme ist möglich

Für Nichtwohngebäude liegt die Kreditsumme bei maximal 500 € pro m² Nettogrundfläche – insgesamt bis zu 5.000.000 € pro Vorhaben.


Alternative Förderung

Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative

Wer die KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte – oder wessen KfW-Fördergrenze bereits ausgeschöpft ist – kann alternativ den steuerlichen Bonus nach § 35c Einkommensteuergesetz nutzen.

Wie funktioniert der Steuerbonus?

20 % der Kosten für die Wärmepumpe und den Einbau werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen – verteilt über drei Jahre: 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr nach Fertigstellung. Die Steuerersparnis ist auf maximal 40.000 € pro Objekt begrenzt.

Wichtig: KfW-Zuschuss (Programm 458) und Steuerbonus nach § 35c EStG sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Prüfen Sie vorab, welche Variante für Ihre persönliche Steuersituation günstiger ist.


Bundesländer & Kommunen

Regionale Förderungen der Länder und Kommunen

Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderprogramme an, die sich oft mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich und ändern sich regelmäßig.

Bundesländer mit eigenen Programmen (Auswahl):

Bayern Baden-Württemberg NRW (progres.nrw) Niedersachsen Hamburg Berlin Hessen Sachsen Schleswig-Holstein

So finden Sie regionale Förderungen

  • Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) – Suche nach Postleitzahl
  • Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de)
  • Website Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres kommunalen Versorgers
  • Regionale Förderbanken (z. B. NRW.Bank, LfA Bayern, L-Bank Baden-Württemberg)

Kombinierbarkeit: Regionale Fördermittel können oft mit der Bundesförderung kombiniert werden – müssen aber in der Regel separat beantragt werden. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.


Neubau

Wärmepumpe im Neubau – andere Regeln

Die beschriebenen KfW-Zuschüsse im Programm 458 gelten ausschließlich für Bestandsgebäude. Im Neubau gelten andere Förderregeln:

Aspekt Bestand Neubau
Direktzuschuss Wärmepumpe ✓ Bis zu 70 % (KfW 458) ✗ Kein direkter Zuschuss
KfW-Kredit möglich ✓ Ergänzungskredit 358 ✓ KfW „Klimafreundlicher Neubau"
Mindeststandard Technische Mindeststandards BEG EM Mind. Effizienzhaus 40 (EH40)
Tilgungszuschuss Bis 5 % bei EH40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung

Im Neubau empfiehlt es sich, die Wärmepumpe von Beginn an in ein Effizienzhaus-Konzept zu integrieren, um von den KFN-Programmen und möglichen Tilgungszuschüssen zu profitieren.


Häufige Stolperfallen

Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung

Viele Förderanträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern. Hier sind die häufigsten Fallen:

!

Auftrag vor Antragsgenehmigung erteilt

Sobald Sie einen Vertrag ohne auflösende Bedingung unterzeichnen, entfällt die Förderfähigkeit zu 100 %. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.

!

Falsches Wärmepumpenmodell gewählt

Ab 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen die neuen Schallschutzgrenzen (10 dB unter Ökodesign-Vorgabe) erfüllen. Prüfen Sie das vor der Kaufentscheidung.

!

Einkommensbonus falsch berechnet

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen. Lohnsteuerbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

!

Nur ein Förderprogramm genutzt

KfW-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit + regionale Förderung lässt sich oft kombinieren – solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt bezuschusst wird.

!

Kein zertifizierter Fachbetrieb eingebunden

Ohne die BzA des Fachunternehmens ist kein Antrag möglich. Planen Sie genug Vorlauf ein – gute Betriebe sind oft Wochen ausgebucht.

Jetzt handeln – Förderung sichern

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur bis Ende 2028 in voller Höhe. Je früher Sie die Wärmepumpe einbauen lassen, desto mehr Förderung sichern Sie sich.

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