Inhalt dieses Artikels
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Staat fördert den Einbau einer Wärmepumpe 2026 mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit als direkter, nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss.
Gute Nachricht für 2026: Union und SPD haben im Februar 2026 erklärt, die staatliche KfW-Förderung für Heizungen „auskömmlich" fortsetzen zu wollen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt mindestens bis 2029 stabil.
Wer jetzt handelt, profitiert außerdem vom Klimageschwindigkeitsbonus, der bis Ende 2028 in voller Höhe gilt und danach schrittweise abgesenkt wird. Es lohnt sich also, die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.
KfW vs. BAFA – wer fördert was?
Seit der Neustrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2024 sind die Zuständigkeiten klar aufgeteilt:
| Institution | Was wird gefördert? | Programm |
|---|---|---|
| KfW | Heizungstausch im Bestand – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme | BEG EM – Zuschuss 458 |
| BAFA | Einzelmaßnahmen: Dämmung, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Netzanschluss | BEG EM – Einzelmaßnahmen |
| BAFA | Pflege der Liste förderfähiger Wärmepumpen-Modelle (ca. 400 Modelle) | Technische Anforderungsliste |
Für den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe im Bestand ist ausschließlich die KfW über das Programm 458 zuständig. Das BAFA ist nicht mehr für die Wärmepumpenförderung selbst verantwortlich – pflegt jedoch weiterhin die technische Positivliste, auf der Ihr Gerät gelistet sein muss.
Wichtig: Wer davon ausgeht, den Förderantrag für eine Wärmepumpe beim BAFA zu stellen, wird scheitern. Seit Januar 2024 läuft alles über die KfW. Alle Anträge werden im Online-Portal „Meine KfW" gestellt.
Fördersätze und Boni 2026 im Detail
Die Förderung im KfW-Programm 458 setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei kombinierbaren Boni zusammen. Die Gesamtförderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt – egal wie viele Boni Sie kombinieren.
Rechenbeispiel – maximale Förderung
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % + Effizienzbonus 5 % = rechnerisch 85 % → gedeckelt auf 70 %.
Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss – nicht rückzahlbar.
Was ist förderfähig?
- ✓Anschaffungskosten der Wärmepumpe inkl. Zubehör und Speicher
- ✓Installationskosten durch ein zertifiziertes Fachunternehmen
- ✓Notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Erdbohrung, Fundamentarbeiten)
- ✓Planungskosten und Energieberatung
- ✓Kosten für den Wärmepumpencheck (Neubau)
- ✓Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Heizung
Nicht förderfähig sind selbst gebaute oder gebrauchte Anlagen sowie Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, bevor ein Förderantrag gestellt wurde.
Voraussetzungen und technische Anforderungen 2026
Nicht jede Wärmepumpe wird automatisch gefördert – ein häufiges Missverständnis. Die Anlage muss konkrete technische Mindeststandards erfüllen, die in der BEG-EM-Richtlinie festgelegt sind.
Effizienzanforderungen (Jahresarbeitszahl)
| Wärmepumpentyp | Mindest-JAZ | Anmerkung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | ≥ 2,7 (mind. 3,5 empfohlen) | Häufigster Typ, einfachere Installation |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) | ≥ 4,5 | Effizienzbonus möglich |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ≥ 4,5 | Effizienzbonus möglich |
| Luft-Wärmepumpe (Abluft) | ≥ 2,7 | Eher für gut gedämmte Gebäude |
Neue Anforderung ab 1. Januar 2026: Schallschutz
⚠ Neue Pflicht ab 1.1.2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen zwingend 10 Dezibel unter den europäischen Ökodesign-Grenzwerten liegen. Ein falsches Modell kostet bis zu 21.000 € Förderung. Lassen Sie die Anlage vorab von einem unabhängigen Experten prüfen.
Allgemeine Voraussetzungen im Überblick
- ✓Das Gebäude befindet sich in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
- ✓Es handelt sich um ein Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre alt)
- ✓Die Anlage ist auf der BAFA-Positivliste gelistet – oder ein Herstellernachweis liegt vor
- ✓Die Wärmepumpe verfügt über eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige oder externe Zähler
- ✓Die Anlage wird von einem zertifizierten Fachbetrieb eingebaut und abgenommen
- ✓Antragsteller sind Eigentümer des Gebäudes (Privatpersonen, WEG, Vermieter)
- ✓Der Förderantrag wird vor Vertragsabschluss mit dem Fachunternehmen gestellt
So beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung 2026
Die Reihenfolge ist entscheidend: Wer den Auftrag erteilt, bevor der Förderantrag genehmigt ist, verliert den gesamten Anspruch. Planen Sie ca. 15–30 Minuten für die eigentliche Antragstellung ein.
Förderfähigkeit prüfen
Prüfen Sie vorab auf kfw.de, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist (KfW-Vorab-Check). Klären Sie, ob Ihr geplantes Wärmepumpenmodell auf der BAFA-Positivliste steht.
Fachbetrieb beauftragen und BzA einholen
Ohne einen zugelassenen Fachbetrieb ist kein Antrag möglich. Der Betrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer 15-stelligen BzA-ID – diese brauchen Sie für die Antragstellung. Holen Sie mehrere Angebote ein.
Vertrag mit auflösender Bedingung abschließen
Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die KfW-Förderzusage erteilt wird. Das schützt Sie vor dem Verlust des Zuschusses, falls der Antrag abgelehnt wird.
Antrag online stellen im Portal „Meine KfW"
Registrierung mit BundID, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" auswählen, BzA und Vertrag hochladen. Bei Einkommensbonus zusätzlich Einkommensteuerbescheide einreichen.
Förderzusage abwarten, dann Einbau beauftragen
Nach Genehmigung erhalten Sie die Zusage per E-Mail. Erst jetzt kann die Installation beginnen. Die Zusage gilt 36 Monate.
Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten
Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie mit allen Rechnungen im KfW-Portal ein. Die Auszahlung erfolgt zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
Tipp für WEG und Mehrfamilienhäuser: Die Hausverwaltung stellt den Basisantrag für das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer können Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus über einen Zusatzantrag für ihre selbstgenutzte Einheit beantragen.
KfW-Ergänzungskredit (Programm 358)
Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW – das Programm 358. Dieser kann die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses günstig finanzieren.
| Merkmal | Details Programm 358 |
|---|---|
| Max. Kreditsumme | 120.000 € pro Wohneinheit |
| Zinsvorteil | Ab 0,01 % effektiv für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen |
| Voraussetzung | Zuschusszusage im KfW-Programm 458 muss vorliegen |
| Antragstellung | Über die Hausbank oder Sparkasse |
| Kombination | Zuschuss + Kredit für dieselbe Maßnahme ist möglich |
Für Nichtwohngebäude liegt die Kreditsumme bei maximal 500 € pro m² Nettogrundfläche – insgesamt bis zu 5.000.000 € pro Vorhaben.
Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative
Wer die KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte – oder wessen KfW-Fördergrenze bereits ausgeschöpft ist – kann alternativ den steuerlichen Bonus nach § 35c Einkommensteuergesetz nutzen.
Wie funktioniert der Steuerbonus?
20 % der Kosten für die Wärmepumpe und den Einbau werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen – verteilt über drei Jahre: 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr nach Fertigstellung. Die Steuerersparnis ist auf maximal 40.000 € pro Objekt begrenzt.
Wichtig: KfW-Zuschuss (Programm 458) und Steuerbonus nach § 35c EStG sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Prüfen Sie vorab, welche Variante für Ihre persönliche Steuersituation günstiger ist.
Regionale Förderungen der Länder und Kommunen
Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderprogramme an, die sich oft mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich und ändern sich regelmäßig.
Bundesländer mit eigenen Programmen (Auswahl):
So finden Sie regionale Förderungen
- ✓Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) – Suche nach Postleitzahl
- ✓Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de)
- ✓Website Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres kommunalen Versorgers
- ✓Regionale Förderbanken (z. B. NRW.Bank, LfA Bayern, L-Bank Baden-Württemberg)
Kombinierbarkeit: Regionale Fördermittel können oft mit der Bundesförderung kombiniert werden – müssen aber in der Regel separat beantragt werden. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Wärmepumpe im Neubau – andere Regeln
Die beschriebenen KfW-Zuschüsse im Programm 458 gelten ausschließlich für Bestandsgebäude. Im Neubau gelten andere Förderregeln:
| Aspekt | Bestand | Neubau |
|---|---|---|
| Direktzuschuss Wärmepumpe | ✓ Bis zu 70 % (KfW 458) | ✗ Kein direkter Zuschuss |
| KfW-Kredit möglich | ✓ Ergänzungskredit 358 | ✓ KfW „Klimafreundlicher Neubau" |
| Mindeststandard | Technische Mindeststandards BEG EM | Mind. Effizienzhaus 40 (EH40) |
| Tilgungszuschuss | – | Bis 5 % bei EH40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung |
Im Neubau empfiehlt es sich, die Wärmepumpe von Beginn an in ein Effizienzhaus-Konzept zu integrieren, um von den KFN-Programmen und möglichen Tilgungszuschüssen zu profitieren.
Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung
Viele Förderanträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern. Hier sind die häufigsten Fallen:
Auftrag vor Antragsgenehmigung erteilt
Sobald Sie einen Vertrag ohne auflösende Bedingung unterzeichnen, entfällt die Förderfähigkeit zu 100 %. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Falsches Wärmepumpenmodell gewählt
Ab 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen die neuen Schallschutzgrenzen (10 dB unter Ökodesign-Vorgabe) erfüllen. Prüfen Sie das vor der Kaufentscheidung.
Einkommensbonus falsch berechnet
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen. Lohnsteuerbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Nur ein Förderprogramm genutzt
KfW-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit + regionale Förderung lässt sich oft kombinieren – solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt bezuschusst wird.
Kein zertifizierter Fachbetrieb eingebunden
Ohne die BzA des Fachunternehmens ist kein Antrag möglich. Planen Sie genug Vorlauf ein – gute Betriebe sind oft Wochen ausgebucht.
Jetzt handeln – Förderung sichern
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur bis Ende 2028 in voller Höhe. Je früher Sie die Wärmepumpe einbauen lassen, desto mehr Förderung sichern Sie sich.
Haben sie Fragen?
Gerne beantworten wir all Ihre Fragen rund um das Thema energetische Sanierung.
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