Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen 2026?

Wärmepumpe 2026: Der Staat zahlt bis zu 70 % – wer jetzt handelt, spart bis zu 21.000 Euro. Welche Boni sich kombinieren lassen, was KfW und BAFA übernehmen und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, erklärt dieser Leitfaden.

Überblick

Wärmepumpen-Förderung 2026: das Wichtigste.

Der Staat fördert den Einbau einer Wärmepumpe 2026 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (einkommensabhängig) – maximal 22.400 € pro Wohneinheit als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Wichtig: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt die reformierte KfW-Heizungsförderung.

bis 80 %Zuschuss auf förderfähige Kosten (einkommensabh.)
22.400 €maximale Fördersumme pro Wohneinheit
28.000 €förderfähige Kosten (Obergrenze EFH)
120.000 €zusätzlicher KfW-Ergänzungskredit (358)
Was sich am 21.07.2026 ändert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen, aber die Boni werden reformiert: Der Deckel steigt auf 80 %, die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 € und werden künftig halbjährlich reduziert. Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt jetzt bei 16 % und sinkt ab 2027 weiter.

Wer bis zum 21.07.2026 bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen hat, wird noch nach den alten Konditionen gefördert (bis 70 %, max. 21.000 €).

Wer jetzt handelt, sichert sich den höchsten Fördersatz: Die Boni und die förderfähigen Kosten sinken ab 2027 schrittweise. Es lohnt sich also, die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.

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Zuständigkeiten

KfW vs. BAFA – wer fördert was?

Seit der Neustrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die Zuständigkeiten klar aufgeteilt:

InstitutionWas wird gefördert?Programm
KfWHeizungstausch im Bestand – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, FernwärmeHeizungsförderung (Zuschuss 458)
BAFAEinzelmaßnahmen: Dämmung, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, NetzanschlussBEG EM – Einzelmaßnahmen
BAFAPflege der Liste förderfähiger Wärmepumpen-ModelleTechnische Anforderungsliste

Für Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe im Bestand ist ausschließlich die KfW zuständig (Programm 458). Das BAFA ist nicht mehr für die Wärmepumpenförderung selbst verantwortlich – pflegt aber weiterhin die technische Positivliste, auf der Ihr Gerät gelistet sein muss.

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Wichtig: Wer davon ausgeht, den Förderantrag für eine Wärmepumpe beim BAFA zu stellen, wird scheitern. Alles läuft über die KfW. Alle Anträge werden im Online-Portal „Meine KfW" gestellt.

KfW-Heizungsförderung

Fördersätze & Boni ab 21.07.2026.

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren kombinierbaren Boni zusammen. Die Gesamtförderung ist auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt – egal wie viele Boni Sie kombinieren.

Die Boni-Struktur im Detail

Grundförderungsteht allen zu, die eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – unabhängig von Einkommen oder Gebäudealter
30 %
Klimageschwindigkeits-Bonusselbstnutzende Eigentümer; Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung – sinkt ab 2027 um 4 Punkte je Halbjahr
+16 %
Einkommensbonus (gestaffelt)zu versteuerndes Haushaltseinkommen: unter 30.000 € → +40 % · 30.000–40.000 € → +30 % · 40.000–50.000 € → +10 % (Nachweis per Steuerbescheid)
+10–40 %
Effizienzbonusentfällt mit der Reform (bisher +5 % für Sole-/Wasser-WP oder natürliches Kältemittel wie R290)
+5 %
Maximum (gedeckelt)alle Boni kombiniert; max. 28.000 € förderfähige Kosten, sinkend um 750 € je Halbjahr → max. 22.400 € Zuschuss
= 80 %
Rechenbeispiel · maximale Förderung

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % + Einkommensbonus 40 % (Einkommen unter 30.000 €) = rechnerisch 86 % → gedeckelt auf 80 %.

Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € = 22.400 € Zuschuss – nicht rückzahlbar.

Was ist förderfähig?

  • Anschaffungskosten der Wärmepumpe inkl. Zubehör und Speicher
  • Installationskosten durch ein zertifiziertes Fachunternehmen
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Erdbohrung, Fundamentarbeiten)
  • Planungskosten und Energieberatung
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Heizung

Nicht förderfähig sind selbst gebaute oder gebrauchte Anlagen sowie Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, bevor ein Förderantrag gestellt wurde.

Technische Mindestanforderungen

Voraussetzungen & technische Anforderungen 2026.

Nicht jede Wärmepumpe wird automatisch gefördert – ein häufiges Missverständnis. Die Anlage muss konkrete technische Mindeststandards der BEG-EM-Richtlinie erfüllen.

Effizienzanforderungen (Jahresarbeitszahl)

WärmepumpentypMindest-JAZAnmerkung
Luft-Wasser-Wärmepumpe≥ 2,7 (mind. 3,5 empf.)Häufigster Typ, einfachere Installation
Sole-Wasser-WP (Erdwärme)≥ 4,5Sehr effizient, konstante Wärmequelle
Wasser-Wasser-Wärmepumpe≥ 4,5Höchste Jahresarbeitszahl
Luft-Wärmepumpe (Abluft)≥ 2,7Eher für gut gedämmte Gebäude
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Neue Pflicht ab 1.1.2026 – Schallschutz: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen zwingend 10 Dezibel unter den europäischen Ökodesign-Grenzwerten liegen. Ein falsches Modell kostet bis zu 22.400 € Förderung. Lassen Sie die Anlage vorab von einem unabhängigen Experten prüfen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre alt)
  • Die Anlage ist auf der BAFA-Positivliste gelistet – oder ein Herstellernachweis liegt vor
  • Die Wärmepumpe verfügt über eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige oder externe Zähler
  • Die Anlage wird von einem zertifizierten Fachbetrieb eingebaut und abgenommen
  • Der Förderantrag wird vor Vertragsabschluss mit dem Fachunternehmen gestellt
Schritt-für-Schritt-Anleitung

So beantragen Sie die Förderung 2026.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Wer den Auftrag erteilt, bevor der Förderantrag genehmigt ist, verliert den gesamten Anspruch. Planen Sie ca. 15–30 Minuten für die Antragstellung ein.

1

Förderfähigkeit prüfen

Prüfen Sie vorab auf kfw.de, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist (KfW-Vorab-Check). Klären Sie, ob Ihr geplantes Wärmepumpenmodell auf der BAFA-Positivliste steht.

2

Fachbetrieb beauftragen & BzA einholen

Ohne einen zugelassenen Fachbetrieb ist kein Antrag möglich. Der Betrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer 15-stelligen BzA-ID – diese brauchen Sie für die Antragstellung. Holen Sie mehrere Angebote ein.

3

Vertrag mit auflösender Bedingung

Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die KfW-Förderzusage erteilt wird. Das schützt Sie vor dem Verlust des Zuschusses, falls der Antrag abgelehnt wird.

4

Antrag online stellen („Meine KfW")

Registrierung mit BundID, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" auswählen, BzA und Vertrag hochladen. Bei Einkommensbonus zusätzlich Steuerbescheide einreichen.

5

Förderzusage abwarten, dann Einbau

Nach Genehmigung erhalten Sie die Zusage per E-Mail. Erst jetzt kann die Installation beginnen. Die Zusage gilt 36 Monate.

6

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie mit allen Rechnungen im KfW-Portal ein. Die Auszahlung erfolgt zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Tipp für WEG & Mehrfamilienhäuser: Die Hausverwaltung stellt den Basisantrag für das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus über einen Zusatzantrag für ihre selbstgenutzte Einheit beantragen.

Wir übernehmen Ihre Förderabwicklung.

TRI IMMO koordiniert Fachbetrieb, BzA, KfW-Antrag und Nachweise – von der Prüfung bis zur Auszahlung, aus einer Hand in der Rhein-Neckar-Region.

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Finanzierung

KfW-Ergänzungskredit (Programm 358).

Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW – das Programm 358. Dieser kann die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses günstig finanzieren.

MerkmalDetails Programm 358
Max. Kreditsumme120.000 € pro Wohneinheit
Zinsvorteilzinsverbilligt für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen
VoraussetzungZuschusszusage in der KfW-Heizungsförderung muss vorliegen
Antragstellungüber die Hausbank oder Sparkasse
KombinationZuschuss + Kredit für dieselbe Maßnahme ist möglich

Für Nichtwohngebäude liegt die Kreditsumme bei maximal 500 € pro m² Nettogrundfläche – insgesamt bis zu 5.000.000 € pro Vorhaben.

Alternative Förderung

Steuerbonus § 35c EStG als Alternative.

Wer die KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte – oder wessen Fördergrenze bereits ausgeschöpft ist – kann alternativ den steuerlichen Bonus nach § 35c EStG nutzen.

Wie funktioniert der Steuerbonus?

20 % der Kosten für Wärmepumpe und Einbau werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen – verteilt über drei Jahre: 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr nach Fertigstellung. Die Steuerersparnis ist auf maximal 40.000 € pro Objekt begrenzt.

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Wichtig: KfW-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Prüfen Sie vorab, welche Variante für Ihre persönliche Steuersituation günstiger ist – bei höheren Einkommen ist oft der Steuerbonus vorteilhafter.

Bundesländer & Kommunen

Regionale Förderungen der Länder.

Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderprogramme an, die sich oft mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich und ändern sich regelmäßig.

Bayern Baden-Württemberg NRW (progres.nrw) Niedersachsen Hamburg Berlin Hessen Sachsen Schleswig-Holstein

So finden Sie regionale Förderungen

  • Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) – Suche nach Postleitzahl
  • Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de)
  • Website Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres kommunalen Versorgers
  • Regionale Förderbanken (z. B. L-Bank Baden-Württemberg, LfA Bayern, NRW.Bank)
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Kombinierbarkeit: Regionale Fördermittel lassen sich oft mit der Bundesförderung kombinieren – müssen aber in der Regel separat beantragt werden. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Neubau

Wärmepumpe im Neubau – andere Regeln.

Die beschriebenen KfW-Zuschüsse gelten ausschließlich für Bestandsgebäude. Im Neubau gelten andere Förderregeln:

AspektBestandNeubau
Direktzuschuss Wärmepumpe✓ bis zu 80 % (KfW 458)✗ kein direkter Zuschuss
KfW-Kredit möglich✓ Ergänzungskredit 358✓ KfW „Klimafreundlicher Neubau"
MindeststandardTechnische Mindeststandards BEG EMmind. Effizienzhaus 40 (EH40)
Tilgungszuschussbis 5 % bei EH40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung

Im Neubau empfiehlt es sich, die Wärmepumpe von Beginn an in ein Effizienzhaus-Konzept zu integrieren, um von den KFN-Programmen und möglichen Tilgungszuschüssen zu profitieren.

Häufige Stolperfallen

Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung.

Viele Förderanträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern an vermeidbaren Fehlern. Hier sind die häufigsten Fallen:

!

Auftrag vor Antragsgenehmigung erteilt

Sobald Sie einen Vertrag ohne auflösende Bedingung unterzeichnen, entfällt die Förderfähigkeit zu 100 %. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.

!

Falsches Wärmepumpenmodell gewählt

Ab 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen die neuen Schallschutzgrenzen (10 dB unter Ökodesign-Vorgabe) erfüllen. Prüfen Sie das vor der Kaufentscheidung.

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Einkommensbonus falsch berechnet

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen. Lohnsteuerbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

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Nur ein Förderprogramm genutzt

KfW-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit + regionale Förderung lässt sich oft kombinieren – solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt bezuschusst wird.

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Kein zertifizierter Fachbetrieb eingebunden

Ohne die BzA des Fachunternehmens ist kein Antrag möglich. Planen Sie genug Vorlauf ein – gute Betriebe sind oft Wochen ausgebucht.

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Die Boni sinken ab 2027 schrittweise. Je früher Sie die Wärmepumpe einbauen lassen, desto mehr Förderung sichern Sie sich. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

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