360° Sanierung
Dachsanierung
Fassadensanierung
Photovoltaik
Wärmepumpe

Bauwerk-Fassade · Heidelberg und Rhein-Neckar
Fassadendämmung mit WDVS, neuer Putz und Anstrich, auf Wunsch mit neuen Fenstern. Wir planen so, dass Sie 15 % Zuschuss vom BAFA oder 20 % Steuerbonus bekommen können.
01Leistungen
Dämmen, verputzen, streichen und alles, was an der Wand dazugehört, auf Wunsch als 360° Sanierung mit Dach, Photovoltaik und Wärmepumpe.
Nur komplette Fassadensanierungen. Für einzelne Reparaturen, kleine Ausbesserungen oder Kleinarbeiten an der Fassade sind wir nicht der richtige Partner.

Dämmplatten, meist 16 cm, dazu Armierung und Putz als ein geprüftes System, am Sockel feuchtefest.

Hohler Putz und alte Dämmschichten kommen runter, bis der Untergrund wieder trägt.

Armierungsputz mit Gewebe gegen Risse, darauf neuer Oberputz, auch ohne Dämmung.

Reinigen, grundieren, Anstrich passend zum Putz. Vorher drei Farbmuster an Ihrer Wand.

Neue Fenster über unseren Partnerbetrieb, vor oder mit der Dämmung eingebaut, dazu gedämmte Fensterseiten (Laibungen) und neue Fensterbänke.

Betonsanierung, Abdichtung, Fliesen und neue Geländer, oft an Mehrfamilienhäusern.

Ein Gerüst für beides. Ist der Dachüberstand zu kurz, verlängert ihn unser Bauwerk-Dach.

Die gedämmte Wand verliert weniger Wärme, die Wärmepumpe kann dann kleiner ausfallen.
02Projekte
Kein Bild aus dem Katalog: Die Fotos stammen von unseren Baustellen in der Region.
Ausgewählte Fassadenprojekte

Rhein-Neckar-Kreis

Bruchsal

Leimen

Mannheim
Ist Ihr Haus ähnlich? Wir sehen uns Ihre Fassade an und sagen Ihnen, was nötig ist.
Fassade prüfen lassen03Kosten
Das hängt vor allem von Fläche, Zustand des Putzes und Dämmung ab. Muss die Fassade ohnehin neu verputzt werden, fallen Gerüst und Putz sowieso an, dann kommt vor allem die Dämmung dazu. Statt Pauschalpreisen bekommen Sie nach dem Termin vor Ort ein Angebot mit allen Positionen.
04Förderung
Stand: Oktober 2026
15 %
Zuschuss vom BAFA auf Dämmung, Gerüst, Putz und Anstrich
bis 10.500 €
Zuschuss bei einer Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan
20 %
Steuerbonus, verteilt auf drei Jahre
Gefördert wird nicht nur die Dämmplatte, sondern auch Gerüst, Abschlagen des alten Putzes, neuer Putz und Anstrich, Fensterbänke, gedämmte Rollladenkästen und ein längerer Dachüberstand, wenn die Wand danach den Förderwert erreicht. Für dieselbe Maßnahme wählen Sie Zuschuss oder Steuerbonus.
| Zuschuss vom BAFA | Steuerbonus | |
|---|---|---|
| Höhe | 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf die Kosten über 30.000 € | 20 %, verteilt auf drei Jahre: 7, 7 und 6 % |
| Höchstens | 4.500 € je Jahr bei einer Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 10.500 €, für Dach, Fassade und Fenster zusammen | 40.000 € je Haus |
| Ihr Haus | mindestens fünf Jahre alt | selbst bewohnt und älter als zehn Jahre |
| Dämmwert | U-Wert der Wand höchstens 0,20 | U-Wert der Wand höchstens 0,20 |
| Energieberater | Pflicht, seine Kosten werden mitgefördert | nicht nötig |
| Antrag | vor Baubeginn, Sie stellen ihn selbst | kein Antrag vorab, Sie bekommen von uns die Bescheinigung für das Finanzamt |
| Geld kommt | nach Abschluss und Nachweis | mit der Steuererklärung, drei Jahre lang |
U-Wert: wie viel Wärme durch die Wand geht, je kleiner, desto besser. Sanierungsfahrplan (iSFP): der Plan eines Energieberaters für Ihr ganzes Haus.
Quellen: BAFA: Förderung der Gebäudehülle · Mindestwerte für den Steuerbonus (ESanMV) · Gesetzestext zum Steuerbonus (§ 35c EStG)
Wird der alte Außenputz abgeschlagen oder die Wand außen neu verkleidet, muss sie danach höchstens U 0,24 erreichen. So verlangt es das Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Ausbessern, Überputzen und Streichen lösen das nicht aus. Ausgenommen sind Arbeiten an höchstens 10 % der Außenwand und Wände, die nach 1983 nach den damaligen Regeln gebaut oder erneuert wurden.
Steht Ihre Wand direkt an der Grenze, ragt die Dämmung auf das Nachbargrundstück. In Baden-Württemberg muss der Nachbar das bis 25 cm unter Bedingungen dulden und bekommt einen Ausgleich in Geld (§ 7c Nachbarrechtsgesetz). Ist der Platz begrenzt, reicht nach dem Gesetz die größtmögliche Dämmdicke. Ob das bei Ihnen greift, klären wir vor Ort.
In Baden-Württemberg brauchen Dämmung und neuer Putz an Wohnhäusern meist keine Baugenehmigung. Bebauungsplan, Farbvorgaben der Gemeinde und Denkmalschutz gelten trotzdem. An einem Kulturdenkmal braucht jede sichtbare Änderung eine Genehmigung.
05Dämmung
Irgendwann wird jede Fassade fällig. Die Frage ist, ob Sie dann nur streichen oder gleich dämmen.
Reicht, wenn der Putz fest ist und nur verblasst oder verschmutzt. Wir reinigen, grundieren und streichen neu. Dafür gibt es keine Förderung und keine Dämmpflicht.
Nötig bei Rissen, hohlen Stellen und Abplatzungen: Armierung mit Gewebe, neuer Putz und Anstrich. Muss der alte Putz dafür ab, gilt bei älteren Häusern meist die Dämmpflicht.
In unsanierten Häusern von vor 1978 geht rund ein Drittel der Heizwärme durch die Außenwände (Verbraucherzentrale). Gerüst und Putz fallen ohnehin an, dazu kommt die Dämmung. Nur so gibt es Förderung.
Zur Förderung06Aufbau
Ein Wärmedämmverbundsystem: Dämmplatte, Armierung und Putz als ein geprüftes System. Wählen Sie eine Schicht.
Je nach Putz bekommt die Fassade einen Anstrich, der die Fläche gleichmäßig macht und den Farbton bringt; bei durchgefärbtem Oberputz entfällt er. Welche Farbe passt, richtet sich nach dem Putz. Vorher bekommen Sie drei Farbmuster an Ihrer Wand.
Er schützt vor Regen und gibt der Fassade ihre Struktur. Er gehört zum selben System wie Kleber und Dämmplatte.
Die Grundierung verbindet Armierung und Oberputz: Sie gleicht die Saugfähigkeit aus, gibt dem Putz Halt und ist schon im Farbton des Oberputzes eingefärbt, damit nichts durchscheint.
Armierungsmörtel mit eingebettetem Glasfasergewebe nimmt Spannungen auf und verhindert Risse. Auf Wunsch verstärkt, damit die Fassade Stöße besser verträgt.
Meist 16 cm aus EPS (Polystyrol) oder nichtbrennbarer Mineralwolle, zusätzlich gedübelt. Damit erreicht die Wand in der Regel den Förderwert U 0,20, die genaue Dicke rechnet der Energieberater.
Hält die Dämmplatten an der Wand. Vorher wird die Fassade gereinigt und grundiert.
Ihre bestehende Wand bleibt. Unser Malermeister prüft vorher, ob der Untergrund trägt, ob Risse oder Feuchte da sind und welche Dübel passen.
07Ablauf
Von der ersten Beratung bis zur Auszahlung der Förderung. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner.
Wir sehen uns die Fassade rundum an: Putz, Risse, Feuchte, Sockel, Fenster, Dachüberstand und alles, was an der Wand hängt.
Alle Positionen vom Gerüst bis zur Fensterbank, Nötiges und Optionales getrennt. Wir gehen das Angebot persönlich mit Ihnen durch.
Der Energieberater erstellt die Unterlagen, Sie beauftragen uns mit Fördervorbehalt und stellen den Antrag beim BAFA vor Baubeginn. Bis zum Bescheid unterstützen wir Sie, wo wir können.
Sie wählen aus drei Farbmustern an Ihrer Wand. Sobald der Förderbescheid da ist, steht der Bautermin, beim Steuerbonus geht es ohne Bescheid direkt weiter. Das Gerüst kommt ein bis zwei Tage vorher.
Leuchten, Markisen und Briefkasten kommen ab, Fenster und Terrasse werden abgedeckt. Dann Dämmung, Armierung, Grundierung, Putz und je nach Putz ein Anstrich, jede Schicht mit Trocknungszeit. Sie wohnen in der Regel weiter im Haus.
Gemeinsame Abnahme mit Protokoll, danach kommt das Gerüst weg. Das BAFA zahlt den Zuschuss nach dem Nachweis aus, für den Steuerbonus bekommen Sie unsere Bescheinigung.



08Einsatzgebiet
Von Heidelberg aus sanieren wir Fassaden im Umkreis von rund 50 Kilometern: von Karlsruhe bis Worms und von Neustadt an der Weinstraße bis Mosbach, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Südhessen.
Baden-Württemberg
Dämmung und Putz sind meist genehmigungsfrei, an einer Grenzwand muss der Nachbar Dämmung bis 25 cm unter Bedingungen dulden.
Rheinland-Pfalz
Für Genehmigung und Grenzwände gelten die Bauordnung und das Nachbarrecht von Rheinland-Pfalz.
Hessen
Für Genehmigung und Grenzwände gelten die Bauordnung und das Nachbarrecht von Hessen.
09Fragen
Die kurze Antwort steht jeweils im ersten Satz.
Ihre Frage ist nicht dabei?
06221 32158-0Kosten und Leistungen
Das hängt vor allem von Fläche, Zustand des Putzes, Dämmung und Details wie Fenstern, Sockel und Balkonen ab. Muss die Fassade ohnehin neu verputzt werden, fallen Gerüst, Vorbereitung und Putz sowieso an, dazu kommt dann vor allem die Dämmung. Ihr Angebot bekommen Sie nach dem Termin vor Ort, eine erste Einordnung liefert unser kostenloser Sanierungsrechner.
Ja, über unsere Finanzierungspartner. Wir vermitteln, holen die nötigen Unterlagen bei Ihnen ein und lassen die Finanzierung prüfen. Die Einzelheiten dazu bespricht Ihr Ansprechpartner mit Ihnen, passend zu Ihrem Angebot.
Ja, oft. Ist der Putz fest, reicht oft ein neuer Anstrich, Risse lassen sich überputzen. Wird der alte Putz aber abgeschlagen und erneuert, muss die Wand bei den meisten älteren Häusern gedämmt werden. Förderung gibt es nur, wenn gedämmt wird.
Ja. Wir haben Fassaden und Balkone an Mehrfamilienhäusern mit bis zu 30 Wohnungen saniert, unter anderem in Leimen und Mannheim, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Bei mehreren Wohnungen wächst der Förderrahmen: je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan jeweils das Doppelte.
Meist ein Maler- oder Stuckateurbetrieb, denn Dämmen, Verputzen und Streichen gehören zu ihrem Handwerk. Bei uns verantwortet unser Maler-Meisterbetrieb Ihre Fassade. Neue Fenster baut unser Fensterbau-Partner ein, wir planen sie mit der Fassade. Das Dach übernimmt unser Bauwerk-Dach.
Förderung und Steuer
Das BAFA gibt 15 % Zuschuss, wenn die Außenwand danach höchstens U 0,20 erreicht. Gefördert werden auch Gerüst, Putz, Anstrich, Fensterbänke und ein längerer Dachüberstand. Ein Energieberater ist Pflicht. Den Antrag stellen Sie vor Baubeginn, wir unterstützen Sie dabei zusammen mit dem Energieberater. Ein Anstrich ohne Dämmung wird nicht gefördert.
Bis zu 10.500 € Zuschuss bei einer Wohneinheit statt 4.500 €. Der Sanierungsfahrplan verdoppelt den Förderrahmen auf 60.000 €, der zweite Teil wird mit 20 % gefördert. Er muss vor dem Antrag fertig sein. Die Förderung der Energieberatung endet nach heutigem Stand Ende 2026.
Ja, wenn Sie das Haus selbst bewohnen, es älter als zehn Jahre ist und die Wand danach höchstens U 0,20 erreicht: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 €. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Bescheinigung für das Finanzamt bekommen Sie von uns. Zuschuss und Steuerbonus gibt es nicht für dieselbe Maßnahme.
Ja, beide über das BAFA, neue Fenster ab einem U-Wert von höchstens 0,95. Fassade, Dach und Fenster teilen sich einen Förderrahmen je Kalenderjahr, deshalb kann es sich lohnen, sie auf zwei Jahre zu verteilen. Die Wärmepumpe hat über die KfW einen eigenen Rahmen. Die sinnvolle Reihenfolge zeigt unser Ratgeber zum Zusammenspiel von Fassade, Dach, Wärmepumpe und Photovoltaik.
Pflichten und Genehmigung
Ja, meist dann, wenn der alte Putz abgeschlagen und die Wand neu verputzt wird. Dann muss die Wand danach höchstens U 0,24 erreichen. Ausbessern, Überputzen mit Gewebe und Streichen zählen nicht als Erneuerung, das stellt auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung klar. Ausgenommen sind Arbeiten an höchstens 10 % der Wandfläche und Wände, die nach 1983 nach den damaligen Regeln gebaut oder erneuert wurden.
In Baden-Württemberg meist ja. Der Nachbar muss eine nachträgliche Dämmung bis 25 cm dulden, wenn sein Grundstück dadurch kaum beeinträchtigt wird und es keine schonendere Lösung gibt. Er bekommt dafür einen Ausgleich in Geld. Ob das bei Ihnen greift und wie wir das Detail an der Grenze lösen, klären wir vor Ort.
In Baden-Württemberg meist nicht: Dämmung und Putz sind an Wohnhäusern in der Regel verfahrensfrei. Bebauungsplan, Farbvorgaben der Gemeinde und Denkmalschutz gelten trotzdem. An einem Kulturdenkmal und in geschützten Ortskernen braucht jede sichtbare Änderung die Genehmigung der Denkmalbehörde.
Dämmung und Technik
Meist ja, vor allem im Altbau. In unsanierten Häusern von vor 1978 geht laut Verbraucherzentrale rund ein Drittel der Heizwärme durch die Außenwände. Am günstigsten ist die Außendämmung, wenn die Fassade ohnehin neu verputzt werden muss, weil Gerüst und Putz dann sowieso anfallen. Das BAFA fördert die energetische Fassadensanierung mit 15 % Zuschuss.
Die beste gibt es nicht, es kommt auf Ihr Haus an. Meist nehmen wir 16 cm EPS oder Mineralwolle (Steinwolle). Damit erreicht eine typische Altbauwand den Förderwert U 0,20, die genaue Dicke rechnet der Energieberater. EPS ist leicht und im Material günstig, Mineralwolle brennt nicht. Wir verbauen beides.
Nein, richtig gemacht sinkt das Risiko. Schimmel wächst an kalten Wandstellen, die Dämmung von außen macht die Wand innen wärmer. Wichtig ist, dass Laibungen und Sockel mitgedämmt werden, damit keine kalten Stellen bleiben. Kommen neue, dichte Fenster dazu, braucht es ein Lüftungskonzept.
Sind neue Fenster geplant, kommen sie vor oder mit der Fassade, sonst werden die fertigen Laibungen später wieder geöffnet. Ungünstig sind neue, dichte Fenster in einer ungedämmten Wand: Dann kann sich Feuchte an den kalten Ecken niederschlagen. Die Laibungen werden mitgedämmt, und weil die Wand dicker wird, kommen neue, längere Fensterbänke mit Tropfkante. Neue Fensterbänke und gedämmte Rollladenkästen werden mitgefördert.
Ablauf
Bei einem Einfamilienhaus meist vier bis sechs Wochen am Haus, je nach Größe, Aufwand und Wetter. Putz und Farbe brauchen trockenes Wetter ohne Frost, dazwischen gibt es ruhige Tage zum Trocknen. Sie wohnen in der Regel weiter im Haus. Den Bautermin legen wir fest, sobald Förderung und Auftrag geklärt sind.
Oft ja. Ein Gerüst reicht für beides, und ist der Dachüberstand für die dickere Wand zu kurz, verlängert ihn unser Bauwerk-Dach gleich mit. Wird das Dach von außen gedämmt und damit höher, planen wir den Anschluss an die Wand passend dazu. Mehr dazu auf unserer Seite zur Dachsanierung.

10Nächster Schritt
Wir sehen uns Ihre Fassade rundum an und sagen Ihnen offen, ob Streichen reicht, ob neu verputzt werden muss und welche Förderung zu Ihrem Haus passt. Kostenlos und unverbindlich.
Maler-Meisterbetrieb aus HeidelbergMehr über TRI IMMO
Fassadensanierung ist schon ausgewählt. Sie können weitere Bereiche dazunehmen, wir stimmen alles aufeinander ab.
Fast geschafft
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.